1. Gegenstand und rechtlicher Rahmen
Diese Richtlinie erläutert den möglichen Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien auf helqimo.com. Sie beschreibt Zwecke, Aktivierungsvoraussetzungen, Speicherdauer und Möglichkeiten zur Verwaltung Ihrer Auswahl.
Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und die einschlägigen Vorgaben der Richtlinie 2002/58/EG.
Das Speichern oder Auslesen von Geräteinformationen und die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten sind rechtlich getrennt zu beurteilen. Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht für einen Gerätezugriff ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage nach der DSGVO.
Ihre gesetzlichen Datenschutzrechte bleiben unberührt.
2. Website und Kontakt
Die Website verwendet die Bezeichnung Helqimo. Fragen zu Cookies und damit verbundenen Datenverarbeitungen können Sie über folgende Kontaktwege stellen.
Kontaktadresse: 1509 Poplar Grove St, Baltimore, MD 21216, USA.
Telefon: +1 (410) 324-5462. E-Mail: admin@helqimo.com.
Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr, jeweils nach deutscher Zeit (MEZ/MESZ).
Die Bezeichnung Helqimo ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche Identifizierung des datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Ergänzende Angaben zur Verantwortlichkeit sind in der Datenschutzerklärung und den einschlägigen Informationen bereitzustellen.
3. Cookies und ähnliche Technologien
Cookies sind kleine Dateien oder Kennungen, die beim Websitebesuch im Browser oder auf dem verwendeten Gerät gespeichert werden können.
Ähnliche Funktionen können lokale Speicherung, Sitzungsspeicher, Pixel, Tags, Skripte, Onlinekennungen und Messverfahren erfüllen. Auch Sicherheits- und Betrugspräventionsverfahren können solche Technologien verwenden.
Diese Richtlinie gilt, soweit Geräteinformationen gespeichert oder ausgelesen beziehungsweise personenbezogene Daten verarbeitet werden. Serverseitige Verfahren unterliegen ebenfalls den anwendbaren Datenschutzanforderungen; ihre technische Ausgestaltung begründet keine pauschale Ausnahme.
Sitzungsbezogene Cookies enden üblicherweise mit der Sitzung. Andere können bis zum Ablauf ihrer vorgesehenen Laufzeit oder bis zur Löschung gespeichert bleiben.
4. Mögliche Verwendungszwecke
Cookies und ähnliche Verfahren können Sitzungen, Warenkorb, Anmeldung, Bezahlvorgang und Sicherheit unterstützen. Sie können außerdem Ihre Datenschutzauswahl und gewünschte Einstellungen speichern.
Weitere mögliche Zwecke sind Fehlererkennung, Auswertung der Websitenutzung, Messung von Werbewirkung und Bereitstellung personalisierter Inhalte.
Welche Funktionen tatsächlich eingesetzt werden, ergibt sich aus den konkreten Diensten und den dazu bereitgestellten Informationen.
5. Eigene und externe Verfahren
Erstanbieter-Cookies werden unmittelbar durch helqimo.com gesetzt oder verwaltet. Drittanbieter-Cookies stammen von eingebundenen externen Diensten.
Externe Anbieter können je nach Verarbeitung als Auftragsverarbeiter, gemeinsam Verantwortliche oder eigenständig Verantwortliche handeln. Bei eigenständiger Verarbeitung sind zusätzlich deren Datenschutzinformationen zu beachten.
Die tatsächlich verwendeten Dienste, Anbieter und Zwecke sind in der Cookie-Verwaltung auszuweisen. Die Beschreibung einer möglichen Kategorie bedeutet nicht, dass sämtliche entsprechenden Werkzeuge eingesetzt werden.
6. Kategorien
6.1 Unbedingt erforderliche Technologien
Diese Verfahren unterstützen Funktionen, die für die Übertragung einer Nachricht oder die Bereitstellung eines ausdrücklich gewünschten digitalen Dienstes unbedingt erforderlich sind.
Dazu können bestimmte Sitzungs-, Warenkorb-, Anmelde-, Zahlungs-, Sicherheits- und Einwilligungsverwaltungsfunktionen gehören. Auch eine notwendige technische Lastverteilung kann darunterfallen.
Ob eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht besteht, ist anhand des konkreten Einsatzes zu prüfen. Die bloße Bezeichnung als notwendig genügt nicht.
Über solche Verfahren ist angemessen zu informieren. Werden sie im Browser blockiert, können angeforderte Funktionen wie Anmeldung, Warenkorb oder Bezahlvorgang beeinträchtigt sein.
6.2 Präferenztechnologien
Diese können Sprache, Region, Darstellung, gespeicherte Auswahl oder andere gewünschte Einstellungen merken.
Ist die Speicherung für die ausdrücklich angeforderte Funktion nicht unbedingt erforderlich, muss vor der Aktivierung die erforderliche Einwilligung vorliegen.
6.3 Analysetechnologien
Analysen können Seitenaufrufe, Funktionsnutzung, Leistung, technische Fehler, ungefähre Zugriffsquellen und zusammengefasste Interaktionen betreffen.
Nicht erforderliche Analyseverfahren werden erst nach wirksamer Einwilligung eingesetzt. Datenminimierung, verringerte Identifizierbarkeit, aggregierte Auswertungen oder eine ausschließliche Nutzung zur Websiteverbesserung begründen für sich genommen keine Ausnahme nach § 25 TDDDG.
Ein Einsatz ohne Einwilligung setzt voraus, dass der konkrete Gerätezugriff tatsächlich unter eine gesetzliche Ausnahme fällt und eine anschließende personenbezogene Verarbeitung rechtmäßig ist.
6.4 Marketing und Profilbildung
Diese Technologien können Werbewirkung, Herkunft von Besuchen und Käufen, Anzeigenhäufigkeit, Zielgruppen, Wiederansprache und personalisierte Werbeinhalte betreffen.
Dabei können Aktivitäten verschiedener Websites, Anwendungen oder Geräte zugeordnet und Interessenprofile gebildet werden.
Einwilligungspflichtige Marketing- und Profilbildungsfunktionen dürfen erst nach wirksamer Zustimmung aktiviert werden. Die jeweiligen Zwecke und Auswirkungen müssen verständlich erläutert werden.
6.5 Sicherheit und Betrugsprävention
Sicherheitsverfahren können automatisierte Zugriffe erkennen, unbefugte Anmeldungen erschweren, Sitzungen überprüfen und Formulare, Konten oder Transaktionen schützen.
Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht gilt nur bei tatsächlich erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen. Ein allgemeiner Sicherheitszweck reicht nicht aus.
Dient dasselbe Werkzeug zusätzlich Analyse, Werbung oder Profilbildung, müssen diese Funktionen gesondert bewertet und erforderliche Einwilligungen eingeholt werden.
7. Aktivierung und Laufzeiten im Überblick
Unbedingt erforderliche Verfahren dürfen innerhalb der gesetzlichen Ausnahme ohne Einwilligung eingesetzt werden. Ihre Laufzeit ist auf die notwendige Funktion zu begrenzen.
Präferenztechnologien benötigen eine Zustimmung, soweit sie nicht für eine ausdrücklich gewünschte Funktion unbedingt erforderlich sind. Ihre Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Dienstbeschreibung.
Einwilligungspflichtige Analyse-, Marketing- und Profilbildungsfunktionen bleiben bis zur Zustimmung deaktiviert. Anbieter, Zweck und Speicherdauer sind dienstbezogen auszuweisen.
Sicherheitsverfahren werden nach ihrer tatsächlichen Funktion beurteilt. Zusätzliche Analyse- oder Werbezwecke sind nicht durch eine mögliche Sicherheitsausnahme abgedeckt.
8. Verzeichnis der verwendeten Dienste
Die Cookie-Verwaltung soll die tatsächlich eingesetzten Cookies und vergleichbaren Verfahren nachvollziehbar benennen.
Je nach Dienst gehören dazu Name, Anbieter, Domain, Kategorie, Zweck, technische Art, Laufzeit, Erst- oder Drittanbieterstatus und aktueller Einwilligungsstatus. Auch Angaben zu möglichen Drittlandübermittlungen und den einschlägigen Datenschutzinformationen sind bereitzustellen.
Die dienstbezogenen Informationen ergänzen diese Richtlinie. Sie sind anzupassen, wenn Werkzeuge hinzukommen oder entfallen, Anbieter wechseln oder Zwecke, Laufzeiten und Übermittlungsbedingungen geändert werden.
9. Voreinstellungen beim ersten Besuch
Liegt keine erkennbare gültige Auswahl vor, dürfen nur Verfahren aktiviert werden, die rechtmäßig ohne Einwilligung eingesetzt werden können.
Einwilligungspflichtige Analyse-, Marketing-, Profilbildungs- und andere nicht erforderliche Funktionen bleiben bis zu Ihrer wirksamen Zustimmung ausgeschaltet.
Untätigkeit, Weitersurfen, Scrollen oder das Schließen von Seite beziehungsweise Browser stellen keine Einwilligung dar.
10. Cookie-Hinweis
Soweit eine Einwilligung benötigt wird, muss eine verständliche Auswahl zwischen Zustimmung, Ablehnung und individuellen Einstellungen möglich sein. Diese Richtlinie und die Informationen zu den jeweiligen Verfahren müssen zugänglich sein.
Die Ablehnung nicht erforderlicher Funktionen muss ebenso einfach möglich sein wie deren Annahme. Einwilligungspflichtige Kategorien dürfen nicht vorausgewählt sein.
Wird der Hinweis ohne Zustimmung geschlossen, dürfen nur die ohne Einwilligung zulässigen Verfahren weiterlaufen.
Die gewöhnliche Nutzung von Produktseiten und Grundfunktionen soll nicht von einer Zustimmung zu Marketing oder anderen nicht erforderlichen Verfahren abhängig gemacht werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer freiwilligen Einwilligung bleiben maßgeblich.
11. Individuelle Auswahl
Über die Cookie-Verwaltung können verfügbare Präferenz-, Analyse- und Marketingkategorien sowie gegebenenfalls einzelne Anbieter getrennt verwaltet werden.
Eine Zustimmung zu einem Zweck gilt nicht automatisch für andere Zwecke.
Für ausdrücklich angeforderte Leistungen unbedingt erforderliche Funktionen können als technisch notwendig ausgewiesen werden. Diese Einstufung darf keine einwilligungspflichtigen Zusatzfunktionen der Auswahl entziehen.
12. Änderung und Widerruf
Ihre Auswahl muss über einen zugänglichen Cookie-Verwaltungseingang jederzeit geändert oder widerrufen werden können. Der Widerruf darf nicht schwieriger sein als die Einwilligung.
Nach dem Widerruf dürfen die betroffenen einwilligungsabhängigen Funktionen nicht für neue entsprechende Verarbeitungen weiterverwendet werden. Die geänderte Auswahl kann dokumentiert werden.
Bereits vorhandene personenbezogene Daten sind zu löschen oder ihre Verarbeitung zu beenden, soweit keine eigenständige Rechtsgrundlage oder Aufbewahrungspflicht besteht.
Ein Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der zuvor auf wirksamer Einwilligung beruhenden Verarbeitung unberührt.
13. Dokumentation von Zustimmung und Ablehnung
Eine Auswahl kann durch ein erforderliches Cookie oder eine vergleichbare Kennung gespeichert werden.
Die Dokumentation kann ausgewählte Kategorien, freigegebene Anbieter, Zeitpunkt, verwendete Hinweisversion sowie spätere Änderungen und Widerrufe umfassen.
Sie dient der Beachtung Ihrer Entscheidung, der Vermeidung unnötiger Wiederholungen, späteren Einstellungsänderungen und dem erforderlichen Nachweis einer Einwilligung. Umfang und Aufbewahrung sind auf diese Zwecke zu begrenzen.
14. Erneute Abfrage
Eine gültige Auswahl soll nicht bei jedem Besuch erneut abgefragt werden.
Eine neue Abfrage kann erforderlich sein, wenn wesentliche Zwecke oder Bedingungen geändert werden, neue einwilligungspflichtige Dienste hinzukommen oder eine frühere Auswahl nach Löschung lokaler Daten nicht mehr erkannt wird.
Ein Zeitraum von sechs Monaten ist nach deutschem Recht keine allgemeine gesetzliche Vorgabe für eine erneute Einwilligung. Eine Ablehnung verliert nicht allein durch Zeitablauf automatisch ihre Bedeutung. Wiederholte Aufforderungen dürfen keinen unangemessenen Zustimmungsdruck erzeugen.
Sie können Ihre Einstellungen unabhängig von einer erneuten Anzeige jederzeit selbst öffnen.
15. Externe Dienste
Externe Funktionen können beispielsweise Zahlung, Sicherheit, Einwilligungsverwaltung, Suche, Analyse, Werbung, Kommunikation, Kundenservice oder eingebettete Inhalte unterstützen.
Welche Anbieter tatsächlich eingebunden sind und welche Zwecke sie verfolgen, ist anhand des konkreten Einsatzes zu erläutern.
Soweit ein externer Anbieter Daten eigenständig verarbeitet, sind zusätzlich dessen Datenschutzinformationen maßgeblich. Eigene Informations-, Einwilligungs- und Auswahlpflichten von Helqimo bleiben bestehen.
16. Übermittlungen in Drittländer
Einzelne Anbieter können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder von dort darauf zugreifen, unter anderem aus den USA.
Solche Übermittlungen benötigen die nach Kapitel V DSGVO erforderliche Grundlage. Dazu können einschlägige Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln oder andere tatsächlich anwendbare Garantien gehören. Gesetzliche Ausnahmen dürfen nur unter ihren jeweiligen Voraussetzungen genutzt werden.
Wird das EU-US-Datenschutzrahmenwerk herangezogen, muss der konkrete Empfänger wirksam erfasst sein und die Übermittlung unter dessen Geltungsbereich fallen.
Je nach Risiko können zusätzliche Maßnahmen wie Verschlüsselung, Datenminimierung, eingeschränkte Kennungen, begrenzte Zugriffsrechte und eine Prüfung des Empfängers erforderlich sein.
Anbieterbezogene Informationen zu Übermittlungen und Schutzmaßnahmen sind in den jeweiligen Dienst- und Datenschutzinformationen bereitzustellen. Eine Cookie-Einwilligung allein ersetzt keine erforderliche Drittlandgrundlage.
17. Einstellungen im Browser
Viele Browser ermöglichen die Anzeige und Löschung gespeicherter Cookies sowie Einschränkungen für eigene oder fremde Cookies. Je nach Browser sind weitere Optionen verfügbar, etwa automatische Löschung beim Schließen.
Eine umfassende Blockierung kann Warenkorb, Anmeldung, Bezahlvorgang, Authentifizierung, Sicherheit und gespeicherte Einstellungen beeinträchtigen.
Browsereinstellungen und die Cookie-Verwaltung der Website arbeiten unabhängig voneinander. Nach dem Löschen lokaler Daten kann eine zuvor gespeicherte Auswahl möglicherweise nicht mehr erkannt werden.
18. Eingebettete Inhalte
Externe Inhalte oder Funktionen können Cookies setzen, Geräteinformationen auslesen oder Onlinekennungen verarbeiten.
Ist hierfür eine Einwilligung erforderlich, darf die entsprechende Einbindung nicht bereits vor Ihrer Zustimmung laden. Stattdessen kann zunächst ein Hinweis oder Platzhalter ohne die einwilligungspflichtige Verbindung angezeigt werden.
Die Aktivierung eines einzelnen Inhalts darf nicht ohne ausreichende Information als allgemeine Zustimmung zu weiteren Diensten behandelt werden.
19. Mögliche Datenkategorien
Je nach Verfahren können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennungen, Zugriffszeit, Seitenaufrufe, betrachtete Artikel, Klicks, Interaktionen und Zugriffsquellen verarbeitet werden.
Weitere mögliche Angaben sind Warenkorb- und Kaufereignisse, Präferenzen, technische Diagnosedaten, Einwilligungsstatus, Werbekonversionen und ein aus der IP-Adresse abgeleiteter ungefährer Standort.
Welche Daten tatsächlich erhoben werden, muss sich aus den Informationen zum konkreten Dienst ergeben. Nicht sämtliche genannten Daten fallen bei jedem Besuch an.
20. Ihre Datenschutzrechte
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit verlangen. Hinzu kommen anwendbare Widerspruchsrechte und das Recht, Einwilligungen für die Zukunft zu widerrufen.
Gegen eine Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Die betreffenden Daten dürfen anschließend nicht mehr für diesen Zweck verwendet werden.
Anfragen können Sie an admin@helqimo.com richten. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen.
Beschwerdemöglichkeiten und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben bestehen.
21. Beschwerden bei Aufsichtsbehörden
Sie können sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Datenschutzverstoßes.
In Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach den gesetzlichen Regeln. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Helqimo ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Beschwerde.
Andere administrative und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
22. Kontakt und Servicezeiten
Bei Fragen zu Cookies, Trackingverfahren, Einstellungen oder personenbezogenen Daten erreichen Sie den Kundenservice unter der Kontaktadresse 1509 Poplar Grove St, Baltimore, MD 21216, USA.
Telefon: +1 (410) 324-5462. E-Mail: admin@helqimo.com.
Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr, jeweils nach deutscher Zeit (MEZ/MESZ).
Diese Zeiten beschränken nicht die Möglichkeit, Ihre Auswahl jederzeit über die Cookie-Verwaltung zu ändern oder zu widerrufen.
23. Aktualisierung dieser Richtlinie
Anpassungen können insbesondere durch neue Rechtsvorgaben, geänderte Dienste, Anbieter, Zwecke, Laufzeiten oder technische Abläufe erforderlich werden.
Die aktualisierte Fassung wird auf der Website mit ihrem Aktualisierungsdatum veröffentlicht.
Erfordern Änderungen eine neue Einwilligung, wird diese vor der entsprechenden Verarbeitung eingeholt. Eine Veröffentlichung allein erweitert eine bestehende Zustimmung nicht auf neue Zwecke oder Dienste.